Schullaufbahn
Mobile Sonderpädagogische Hilfe (MSH)
Für die harmonische Entwicklung des Kindes ist es besonders wichtig, dass Entwicklungsverzögerungen frühzeitig erkannt und einer geeigneten Förderung zugeführt werden. Dies ist die Aufgabe der Mobilen Sonderpädagogischen Hilfe (MSH), einem ambulanten Beratungs- und Förderangebot der Paul-Moor-Schule für Kinder im Kindergartenalter.
Der MSH
- stellt Stärken und Schwächen von Kindern in allen Entwicklungsbereichen (Sprache, Bewegung, Wahrnehmung, Sozial- und Emotionalverhalten, Denken) fest.
- berät Eltern, Erzieherinnen und Erzieher.
- arbeitet in den Räumlichkeiten der Regelkindergärten und der schulvorbereitenden Einrichtung.
- führt bei Bedarf für Kinder ab dem 3. Lebensjahr eine gezielte Förderung einzeln und in Spielgruppen durch.
- zeigt den Eltern Fördermöglichkeiten auf und verweist auf ergänzende, möglichst wohnortnahe Therapiemöglichkeiten (z. B. Logopädie, Ergotherapie, Psychomotorik, Krankengymnastik etc.).
- gibt eine Einschulungsempfehlung auf der Grundlage ausführlicher Diagnostik (Schulreifetest).
- unterliegt der Schweigepflicht.
- ist für Eltern kostenfrei.
Dieses Angebot kann von den Kindergärten (in Absprache mit den Eltern) und von den Eltern genutzt werden.
Folgende Formulare benötigen Sie, wenn Sie MSH beantragen möchten:
Mobile Sonderpädagogische Dienste (MSD)
Der MSD ermöglicht es, Schüler und Schülerinnen mit erhöhtem Förderbedarf durch individuelle Förderung und Beratung den Besuch der Regelschule zu ermöglichen bzw. den bestmöglichen Förderort zu definieren. Die Schulen beantragen bei Bedarf den MSD.
Das umfasst:
- Diagnostik: informelle und diagnostische Verfahren (Intelligenztest, Verhaltensbeobachtung),
- Beratung der Lehrkraft hinsichtlich Verhaltensmodifikation,
- den Umgang mit Teilleistungsschwächen im Unterricht,
- der Förderung von Teilleistungsschwächen,
- zusätzlich Hinweise auf geeignetes Fördermaterial,
- Koordination und Steuerung von Gesprächen zwischen Schule, Eltern, ASD, Tagesstätten, Therapeuten, Therapeutinnen, Ärzten und Ärztinnen,
- Vermittlung an weiterführende begleitende Institutionen.
Wann wird der MSD tätig?
- Bei vorhergehenden Verhaltensbeobachtungen und Leistungsfeststellungen durch die Lehrkraft.
- Bei vorhergehender Beratung der Lehrkraft durch die schulinterne Beratungslehrkraft.
- Bei Schülern und Schülerinnen mit Förderbedarf, der durch die Regelschule allein nicht mehr gedeckt werden kann.
Folgende Formulare benötigen Sie, wenn Sie MSD beantragen möchten: