FAQ

Viele Eltern-Fragen tauchen immer wieder auf und es ist uns wichtig, dass Sie so schnell wie möglich eine Antwort auf Ihre Fragen bekommen. Die, die am häufigsten gestellt werden, haben wir im Folgenden für Sie zusammengefasst:

Was tun, wenn mein Kind krank ist?

Wenn Ihr Kind krank ist, dann informieren Sie die Schule bitte bis 8:20 Uhr unter der Telefonnummer 0911/231-3929 oder 0911/231-16160.
Ist Ihr Kind länger als einen Tag krank, müssen Sie uns erneut informieren und die voraussichtliche Krankheitsdauer mitteilen. Sobald Ihr Kind wieder gesund ist, füllen Sie bitte das Formular Krankheitstage aus und geben Sie es Ihrem Kind mit fürs Klassenbuch.

Ab wann braucht mein Kind ein Attest?

Ab dem dritten Krankheitstag braucht Ihr Kind ein ärztliches Attest. Bitte bringen Sie uns das Attest persönlich in die Schule. Sollte bei Ihrem Kind eine Attestpflicht vorliegen, dann braucht es ab dem ersten Fehltag ein ärztliches Attest. Sollte Ihr Kind am Tag vor oder nach den Ferien krank sein, besteht grundsätzlich Attestpflicht.

Was muss ich machen, wenn ich die Lehrkraft meines Kindes sprechen möchte?

Wenn Sie den Lehrer Ihres Kindes außerhalb der mitgeteilten Sprechstunde sprechen möchten, dann können Sie sich an das Sekretariat der Schule wenden.
Wir geben Ihr Anliegen gerne weiter. Sie können stattdessen auch eine E-Mail an zentrale@paul-moor-schule-nuernberg.de schreiben, sie wird direkt an die Lehrkraft weitergeleitet.

Wie kann ich für mein Kind eine Unterrichtsbefreiung beantragen?

Eine Unterrichtsbefreiung kann nur bei wichtigem Grund und nur durch die Schulleitung erteilt werden. Das notwendige Formular finden Sie hier.

Woher bekomme ich eine Schulbesuchsbestätigung?

Wenn Ihr Kind eine Schulbesuchsbestätigung benötigt, dann erhalten Sie diese im Sekretariat. Die Lehrkraft Ihres Kindes wird die Bitte auch gerne an das Sekretariat weiterleiten.

Ab wann kann mein Kind am Morgen in der Schule frühstücken?

Das Frühstück ist für Ihr Kind eine sehr wichtige Mahlzeit, denn es ist die Grundlage für konzentriertes Lernen. Wir bieten Ihrem Kind ab 7:30 Uhr ein ausgewogenes Frühstück an, das es jederzeit kostenlos in Anspruch nehmen kann. Für viele Schüler:innen ist das auch eine willkommene Gelegenheit, die Mahlzeit gemeinsam mit anderen einzunehmen und sich noch einmal vor dem Unterricht auszutauschen.

Wie kann ich Essen für mein Kind bestellen?

Wenn Ihr Kind eine Ganztagesklasse besucht, dann ist es verpflichtet, mit den anderen gemeinsam zu essen. Das Essen können Sie vorab im Internet mit den Zugangsdaten, die Sie von uns erahlten haben haben, bestellen. Sollten Sie die Zugangsdaten verloren haben, dann wenden Sie sich bitte an das Sekretariat der Schule. Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Wie kann ich das Essen meines kranken Kindes abbestellen?

Wenn Ihr Kind die Schule nicht besuchen kann, dann haben Sie bis 8:15 Uhr die Möglichkeit, das bestellte Essen im Internet wieder abzubestellen. So entstehen Ihnen keine unnötigen Kosten.

Steht meinem Kind eine Jahresfahrkarte der VGN zu?

Ob Ihrem Kind eine Jahresfahrkarte der VGN zusteht, hängt davon ab, wie weit die Schule vom Wohnort des Kindes entfernt ist. Bei Grundschulkindern von der ersten bis zur vierten Klasse müssen das mindestens zwei Kilometer sein, ab der fünften Klasse drei Kilometer. Sobald die Kinder bei uns angemeldet sind, melden wir sie mit Adresse bei der Stadt Nürnberg, die die Ausgabe der Fahrmarken kontrolliert. Steht Ihrem Kind keine Fahrkarte zu, dann haben Sie die Möglichkeit, Ihrem Kind selbst ein 365-Euro-Ticket zu kaufen. Dabei ist auch eine monatliche Ratenzahlung möglich.

Die Ausstellung der Fahrkarten benötigt unter dem Jahr immer einige Wochen. Wenn Ihrem Kind, das neu an der Schule ist, eine Jahresfahrkarte zusteht, dann kaufen Sie bitte bis zum Erhalt des Ausweises Fahrkarten und bewahren Sie diese gut auf. Wir haben dann die Möglichkeit, eine Rückerstattung zu veranlassen.

Was tun, wenn mein Kind seine Fahrkarte verloren hat?

Wenn Ihr Kind seine VGN-Fahrkarte verloren hat, dann können Sie mithilfe einer Verlustanzeige, die von der Schule unterschrieben werden muss, direkt bei der VGN im Hauptbahnhof eine neue Fahrkarte beantragen. Das kostet 10 Euro.

Wie ist das mit den BuT-Gutscheinen?

Wer bekommt BuT-Gutscheine? Was muss ich tun, damit mein Kind BuT-Gutscheine bekommt? Für welche Leistungen kann ich BuT-Gutscheine einlösen?
Wenn Sie auf diesen Link klicken, bekommen Sie umfassende und stets aktuelle Antworten auf Ihre Fragen.

Kann ich mein Kind zum Klassenzimmer begleiten?

Sie dürfen Ihr Kind gerne bis zur Schuleingangstüre begleiten, aber ab da schafft Ihr Kind seinen Weg ins Klassenzimmer alleine. Nur so können wir garantieren, dass sich keine schulfremden Personen im Schulhaus aufhalten – was wiederum der Sicherheit Ihres Kindes dient.

Wie sind die Regelungen bei Schulausfall wegen ungünstiger Wetterbedingungen?

Sturm, Schneefall oder starker Regen können es kurzfristig notwendig machen, den Schulunterricht ausfallen zu lassen. Der Bayerische Rundfunk (Telefon 0800-8003800) sowie der Radiosender Antenne Bayern (Telefon 089-99277883) informieren zuverlässig über den aktuellen Stand der Dinge. Lehrkräfte haben, soweit es die Witterungsverhältnisse zulassen, ihren Dienst anzutreten. Schüler:innen, die die Mitteilung über den Unterrichtsausfall nicht mehr rechtzeitig erreicht hat, werden in der Schule betreut. Weitere Informationen finden Sie hier.

Innerer Halt kann durch „verstehendes Mitgehen der Umwelt“ wieder aufgebaut werden.

(frei nach Paul Moor)