Ob Ihrem Kind eine Jahresfahrkarte der VGN zusteht, hängt davon ab, wie weit die Schule vom Wohnort des Kindes entfernt ist. Bei Grundschulkindern von der ersten bis zur vierten Klasse müssen das mindestens zwei Kilometer sein, ab der fünften Klasse drei Kilometer. Sobald die Kinder bei uns angemeldet sind, melden wir sie mit Adresse bei der Stadt Nürnberg, die die Ausgabe der Fahrmarken kontrolliert. Steht Ihrem Kind keine Fahrkarte zu, dann haben Sie die Möglichkeit, Ihrem Kind selbst ein 365-Euro-Ticket zu kaufen. Dabei ist auch eine monatliche Ratenzahlung möglich.

Die Ausstellung der Fahrkarten benötigt unter dem Jahr immer einige Wochen. Wenn Ihrem Kind, das neu an der Schule ist, eine Jahresfahrkarte zusteht, dann kaufen Sie bitte bis zum Erhalt des Ausweises Fahrkarten und bewahren Sie diese gut auf. Wir haben dann die Möglichkeit, eine Rückerstattung zu veranlassen.