Ab dem dritten Krankheitstag braucht Ihr Kind ein ärztliches Attest. Bitte bringen Sie uns das Attest persönlich in die Schule. Sollte bei Ihrem Kind eine Attestpflicht vorliegen, dann braucht es ab dem ersten Fehltag ein ärztliches Attest. Sollte Ihr Kind am Tag vor oder nach den Ferien krank sein, besteht grundsätzlich Attestpflicht.